Rechtsberatung
25. September 2009 von admin
Erstberatung, Kosten
Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Einen Gesprächstermin stimmen Sie bitte mit unserem Sekretariat ab. Die Kosten einer Erstberatung vereinbaren wir mit Ihnen. Die Kosten bemessen sich nach dem Umfang und der Bedeutung dessen, worüber die Beratung erfolgt. Wir bemessen die Kosten einer Erstberatung im Normalfall zwischen 60 und 150 EUR zzgl. MwSt. Handelt es sich um eine nach Umfang und Bedeutung größere Sache, dann können die Kosten in Einzelfällen auch höher ausfallen. Dabei halten wir uns aber auch nach dem Auslaufen der gesetzlichen Höchstbetragsregelung für eine Erstberatung weiterhin an die frühere Begrenzung von max. 190 EUR. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung werden die Kosten im Regelfall von dort übernommen (hier ist aber eine evtl. Selbstbeteiligung zu beachten). Zur Sicherheit können Sie vor Durchführung der Beratung eine entsprechende Deckungszusage einholen.
Wird aus der Beratung ein weitergehendes Mandat, dann fallen andere anwaltliche Gebühren an, über die wir Sie im Rahmen der Beratung informieren. Die Beratungskosten gehen dann in diesen weiteren Vertretungsgebühren auf, das heißt sie werden nicht gesondert berechnet. Die Beratung war dann vorbereitender Teil der Mandatserteilung.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch und schriftlich, auch per E-Mail: Sie schildern uns Ihr Rechtsproblem schriftlich oder in einer E-Mail, wir melden uns zurück, teilen Ihnen die Kosten der Beratung mit und erteilen nach Ihrem Einverständnis eine entsprechende Beratung schriftlich oder auch als E-Mail. Wenn die Sache sich hierfür nicht eignet, teilen wir Ihnen dies mit, in diesem Falle sollte dann ein Gesprächstermin vereinbart werden.